ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der opta data focus GmbH


1. Angebote, Vertragsschluss und Preise
1.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie sind lediglich

Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.
1.2. Massgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung

von opta data focus und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets einer
ausdrücklichen Bestätigung von opta data focus.

1.3. Abweichende Vorschriften, insbesondere Einkaufsbedingungen des
Kunden, werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Kollidieren diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit anderen Bedingungen, so gelten nicht das
Bürgerliche und/oder Handelsrecht, sondern diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, es sei denn, es handelt sich um zwingende
gesetzliche Vorschriften.

1.4. Massgebend sind die von opta data focus genannten Preise zuzüglich
der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

1.5. Die Preise verstehen sich ab Sitz von opta data focus.
1.6. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Kunde.

2. Lieferzeit, Lieferung und Gefahrübergang
2.1. Angegebene Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der

Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten
Anzahlung.

2.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Haus von opta data focus verlassen hat oder die
Versandbereitschaft gemeldet ist.

2.3. Wird die von opta data focus geschuldete Lieferung durch
unvorhersehbare unverschuldete Umstände verzögert (z.B.
Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche
Massnahmen - jeweils auch bei Vorlieferanten - sowie nicht
rechtzeitiger Selbstbelieferung), so ist opta data focus berechtigt, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach Wahl die Lieferung
um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei Überschreitung
der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit um mehr als 6 Wochen und
Verzug, ist auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2.4. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Sitz von opta data focus. Die
Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der
Vertragsgegenstände geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in
welchem opta data focus die Vertragsgegenstände an einen Spediteur
oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen des
Hauses; dies gilt auch dann, wenn opta data focus auf Wunsch des
Kunden durch einen Spediteur oder durch eigenes Personal die
Anlieferung der Vertragsgegenstände beim Kunden übernommen
haben. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung
oder die Abnahme aus Gründen, die opta data focus nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den
Kunden über. Bei Beförderung durch eigenes Personal gilt die
Haftungsregelung in Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.5. Teillieferungen sind zulässig.

3. Gewährleistung
3.1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu

entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist.
Unter dieser Einschränkung leistet opta data focus die Gewähr, dass
Software im Sinne der zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden
gültigen Programmbeschreibung nutzbar ist und die dort aufgeführten
Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit
bleibt ausser Betracht.

3.2. opta data focus gewährleistet, dass die Software auf einem geprüften
Datenträger ordnungsgemäss aufgezeichnet ist. Ausgenommen hiervon
sind vorinstallierte Programme.

3.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Leistungen von
opta data focus. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist bei
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von opta data focus beruhen.

3.4. Erweist sich Software im Sinne von Ziffer 3.1 als nicht brauchbar oder im
Sinne von Ziffer 3.2 als fehlerhaft, erfolgt innerhalb der
Gewährleistungsfrist, die mit der Übergabe der Software beginnt, eine
Rücknahme der gelieferten Software durch opta data focus und ein
Austausch gegen neue Software gleichen Titels. Erweist sich auch diese
Software im Sinne von Ziffer 3.1 als nicht brauchbar oder im Sinne von
Ziffer 3.2 als fehlerhaft und gelingt es opta data focus nicht, die
Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines
angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Kunde nach seiner Wahl
- bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen - die
weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie
daneben auf Schadenersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens
statt der Erfüllung sowie des Ersatzes von vergeblichen Aufwendungen.

3.5. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere
besteht keine Gewährleistung dafür, dass Software den speziellen
Anforderungen des Kunden oder Nutzers genügt. Der Kunde trägt die
alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für
die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei
Gewährleistung für vom Kunden geänderte oder bearbeitete Fassungen
von Software bezw. Hardware, soweit nicht nachgewiesen wird, dass
vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen
oder Bearbeitungen stehen.

3.6. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung vom Kunden
schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben gerügt
werden. Versteckte Mängel können innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistung nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach
Entdeckung ebenfalls schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert
beschrieben angezeigt werden. Für die Fristberechnung gilt der Tag der
Anlieferung und der Tag des Einganges der Mängelrüge.

3.7. Bei der Lieferung von Computern, Druckern, Plottern, Bildschirmen und
anderen EDV-Sachen (Hardware) sowie bei nicht eigens für den Kunden
erstellten Programmen (Standard-Software) ist opta data focus bei
berechtigten und rechtzeitigen Rügen nach ihrer Wahl zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung - gegen Rückgabe der
beanstandeten Vertragsgegenstände - verpflichtet; erst nach
zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat
der Kunde nach seiner Wahl - bei Vorliegen der besonderen
gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden Ansprüche auf
Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadenersatz,
einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des
Ersatzes von vergeblichen Aufwendungen.

3.8. Eine Eigenbeseitigung des Mangels durch den Kunden erkennt opta
data focus nur an, wenn vorher deren grundsätzliche Verantwortlichkeit
für den Mangel, sowie die Höhe des vom Kunden gewünschten Abzuges
vom Kaufpreis ausdrücklich abgestimmt worden ist.

3.9. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Hardware, Standard- und
Anpassungs-Software bei Ablieferung der Vertragsgegenstände. Bei
Individual-Software beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme.

3.10. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte an
den Vertragsgegenständen Reparaturen, Reinigungen, Veränderungen
oder sonstige Eingriffe vornehmen. Auch ist die Gewähr ausgeschlossen
für Schäden und Störungen, die auf Bedienungsfehler bezw.
unsachgemässe Handhabung, aussergewöhnliche Beanspruchung und
aussergewöhnlich lange Benutzung, ungenügende Instandhaltung,
Verwendung von nicht vom Hersteller oder opta data focus
empfohlener Zusatzeinrichtungen, Zubehörteilen, Verbrauchsteilen, auf
Datenübertragungseinrichtungen und deren Zuleitungen, sowie auf
Unfall, Wasserschäden aller Art, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag und
sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.


4. Haftung
4.1. opta data focus haftet nur für Schäden, die von opta data focus, ihren
gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Diese
Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche und außervertragliche
Ansprüche. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach
dem Produkthaftungsgesetz.

4.2. Die Haftung von opta data focus, ihren gesetzlichen Vertretern oder
einem ihrer Erfüllungsgehilfen ist im Falle der leichten Fahrlässigkeit
summenmässig beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

4.3. Unter dieser Einschränkung haftet opta data focus nicht für die korrekte
Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die
nicht im Verantwortungsbereich von opta data focus oder deren
Erfüllungsgehilfen liegen.

4.4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet opta data focus nur, wenn
4.4.1. deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig von Organen und
Leitenden Mitarbeiter sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen von opta data
focus herbeigeführt wurde und

4.4.2. der Anwender die Daten im 3-Generationen-System sowie mindestens
in einer Monatsspeicherung gesichert hat und

4.4.3. der Verlust nicht durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht wurde,
die über Netzknoten der Telekommunikationsdiensteanbieter oder durch
die Verwendung von nicht von opta data focus geprüfter Programme in
Kontakt mit der Software kommen.

4.5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (3-
Generationen-System und Monatsspeicherung) eingetreten wäre. Für
die Wiederbeschaffung von Daten haftet opta data focus jedoch nicht,
wenn deren Verlust durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht
wurde, die über Netzknoten von Telekommunikationdiensteanbieter
oder durch die Verwendung von nicht von opta data focus geprüften
Programmen in Kontakt mit der Software kommen.

4.6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter
von opta data focus.


5. Urheberschaft an Software
5.1.1. opta data focus-Software

Der Anwender darf die opta data focus-Software in der jeweiligen
Betriebsstätte unbegrenzt vervielfältigen, soweit die jeweilige
Vervielfältigung für die Nutzung des Programms durch die in der
Betriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter notwendig ist. Zu den
notwendigen Vervielfältigungen zählen auch die Installation des
Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der
eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den
Arbeitsspeicher.

5.1.2. Software von Drittanbietern
Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit die
jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist.
Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der
Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der
eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den
Arbeitsspeicher.

5.2. Der Kunde kann zudem eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken
vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige
Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese
Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu
kennzeichnen.

5.3. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer
schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall
die turnusmässige Sicherung des gesamten Datenbestands
einschliesslich der eingesetzten Software unerlässlich, darf der Kunde
Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die
betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die
Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet
werden.

5.4. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software
sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an
einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort
aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die
Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der
Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.
5.5. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des
Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des
Handbuchs zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. Gegebenenfalls für
Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über den Lieferanten
zu beziehen.

5.6. Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
5.6.1. Der Kunde darf die Software auf einer ihm zur Verfügung stehenden
Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die
Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.

5.6.2. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf Rechnern
verschiedener Betriebsstätten ist unzulässig. Möchte der Anwender die
opta data focus-Software in mehreren Betriebsstätten zeitgleich
einsetzen, muss der Anwender eine entsprechende Anzahl von
Programmpaketen erwerben.

5.6.3. Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Betriebsstätten
übergreifenden Netzwerkes oder eines sonstigen Betriebsstätten
übergreifenden Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern
damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms in
mehreren Betriebsstätten geschaffen wird. Möchte der Anwender die
opta data focus-Software innerhalb eines mehrere Betriebsstätten
umfassenden Netzwerks oder sonstiger Mehrstations-Rechensysteme
einsetzen, muss der Anwender opta data focus den Kaufpreis für
entsprechende Vervielfältigungsstücke entrichten, dessen Höhe sich
nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen
Betriebsstätten bestimmt. Die zu entrichtende Netzwerkgebühr wird opta
data focus dem Anwender umgehend mitteilen, sobald dieser opta
data focus den geplanten Netzwerkeinsatz einschliesslich der Anzahl der
angeschlossener Betriebsstätten schriftlich bekanntgegeben hat. Der
Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der
entsprechenden Betriebsstätten-Gebühr zulässig.

5.7. Dekompilierung und Reverse-Engineering
Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere
Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der
Rückerschliessung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software
(Reverse-Engineering) einschliesslich einer Programmänderung sind
nur im Rahmen der gesetzlichen Regelung des § 69 e
Urheberrechtsgesetz zulässig.

5.8. Weitergabe von Software
5.8.1. Der Kunde ist berechtigt, Software im Originalzustand und als Ganzes
zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden
Nutzer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine
Weitergabe von Kopien oder Teilkopien von Software und auch nicht auf
die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder
davon hergestellter Kopien oder Teilkopien.

5.8.2. Mit der Abgabe von Software geht die Berechtigung zur Nutzung auf den
nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die
Stelle des Kunden tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Kunden zur
Nutzung.

5.8.3. Mit der Weitergabe hat der Kunde alle Kopien und Teilkopien von
Software sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon
hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend und vollständig zu
löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle
Sicherungskopien.

5.8.4. Ziffer 5.6 bis 5.6.3 gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen
Überlassung besteht. Die Vermietung von Software oder von Teilen der
Software ist ausgeschlossen.

5.8.5. Für die Weitergabe von Software durch den jeweiligen Nutzer an einen
nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden
Nutzers.

5.9. Andere Rechte
5.9.1. Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der
Vertragsgegenstände bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder
der Kunde noch nachfolgende Nutzer das Recht, Vervielfältigungsstücke
von Software in Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteten
Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke
auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken.
Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Kunden an eigenen
Programmen, die unter bestimmungsgemässer Benutzung der Software
entwickelt oder betrieben werden, und an allen anderen
Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung der Software erhalten
werden.

5.9.2. Nach Verfügbarkeit einer neuen Version von Software hat der Kunde das
Recht, die Software gegen entsprechende Vertragsgegenstände der
neuen Version zu einem von opta data focus listenmässig
angegebenen Update-Preis umzutauschen. Dem Umtausch unterliegt
die Software als ganzes, wie sie vom Kunden erworben wurde. Am Tag
des Umtausches erlischt die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der
jeweiligen alten Programmstände der Software.


6. Installation von Software durch opta data focus
6.1. Nimmt opta data focus aufgrund gesonderten Auftrags die Installation
von Software vor, werden nach der Installation Betriebsabnahmetests
durchgeführt. Hierzu gehören eine Überprüfung und
Vollständigkeitskontrolle der Software und Dokumentation,
Durchschnittsbeschaffenheit-Performencetests bei Standard- und
Anpassungs-Software sowie Tests des störungsfreien Wiederanlaufs der
Programme nach einem Abbruch.

6.2. Ein Verzicht auf die Tests oder auf einzelne Testphasen durch den
Kunden fällt in seinen Risikobereich und berechtigt nicht zu einer An-
bezw. Abnahmeverweigerung.

6.3. Verzögert der Kunde die Betriebsabnahmetests, kann opta data focus
dem Kunden eine Frist von 7 Tagen setzen, innerhalb der die Tests
durchzuführen sind. Schweigt der Kunde auf diese Aufforderung, so gilt
dies als Billigung der Installation der Software.


7. Zahlung
7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die gelieferten Waren sofort

ohne Abzug in bar zu zahlen.
7.2. Eventuell gewährte Skontoabzüge sind unzulässig, wenn aus einer

früheren Rechnung noch eine Schuld besteht. Eingehende Zahlungen
werden stets auf die ältere Schuld angerechnet. Skontoabzüge werden
nur auf den sich nach Abzug eventueller Gutschriften ergebenden
Bruttobetrag gewährt.

7.3. Die Entgegennahme von Wechseln, die opta data focus grundsätzlich
ablehnen, bedarf stets einer besonderen Vereinbarung. Sämtliche bei
dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehenden Spesen oder
sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Derartige Spesen und
Kosten sind sofort fällig.

7.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn opta data focus darüber
endgültig verfügen können. Zahlungen per Verrechnungsschecks gelten
erst mit der endgültigen Gutschrift auf dem Konto von opta data focus
als geleistet.

7.5. Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des
Preises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von einem
deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

7.6. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen
schuldhaft nicht nach oder liegt eine wesentliche
Vermögensverschlechterung beim Kunden vor oder lag bei
Vertragsschluss mangelnde Bonität vor, die opta data focus aber aus
Gründen nicht bekannt war und nicht bekannt sein konnte, die opta
data focus nicht zu vertreten hat, so ist opta data focus berechtigt, die
gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn bereits Wechsel oder
Schecks angenommen wurden. opta data focus ist in diesem Fall
ausserdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dem Verlangen binnen
einer von opta data focus gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so
ist opta data focus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei
Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die
Setzung einer Nachfrist.


8. Eigentumsvorbehalt
8.1. opta data focus behält sich das Eigentum an der dem Anwender
gelieferten opta data focus-Software bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später
entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei
Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.

8.2. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder
die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den
Eigentumsvorbehalt nicht auf.


9. Rücknahme
Soweit opta data focus Vertragsgegenstände zurücknimmt, deren
Rückgabe opta data focus nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Gutschrift
nur für einwandfreie Vertragsgegenstände in Höhe von 75 % des
Rechnungsbetrages, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein
Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger als die Pauschale ist.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
10.1. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2. Alleiniger Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von
opta data focus.

10.3. Sofern der Anwender Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der
Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Husum als
Gerichtsstand vereinbart.

10.4. Dem Kunden ist bekannt, dass im Zusammenhang mit
Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen von opta data focus
personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der
Käufer verzichtet auf eine Benachrichtigung nach dem BDSG.

10.5. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.

10.6. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil
enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten werden. Die Parteien
verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem
wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten
kommt.


Delmenhorst, den 01.08.2023

Die opta data focus GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit
Sitz in Husum/Nordsee.

opta data focus GmbH

Am Messeplatz 3a
25813 Husum
Deutschland

Geschäftsführer:
Andreas Rath

Telefon: 04221 91663-0
Telefax: 04221 91663-29
E-Mail: delmenhorst@optadata-focus.de

Die opta data focus GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg
unter der Nummer HR B 905 eingetragen.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der
opta data focus GmbH ist DE 175 587 681